Das wirtschaftliche Interesse an der Bonität des potentiellen Gegners eines Zivilrechtsstreits berechtigt Gerichtsbedienstete nicht zur elektronischen Abfrage des Exekutionsregisters
§ 302 StGB
GZ 17 Os 20/12p, 10.12.2012
Die Angeklagte beabsichtigte, Klage gegen einen säumigen Schuldner einzubringen. Zur Abklärung des wirtschaftlichen Risikos missbrauchte sie ihre Befugnis als Vertragsbedienstete eines Bezirksgerichts und fragte elektronisch sämtliche diesen Schuldner betreffende Exekutionsverfahren im Exekutionsregister ab.
OGH: Hier liegt kein rechtliches, sondern nur ein wirtschaftliches Interesse der Angeklagten vor. Selbst bei einem rechtlichen Interesse wäre aber die pauschale Abfrage sämtlicher eine Person betreffender Exekutionsverfahren nicht zulässig.
Die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage des Exekutionsregisters durch Rechtsanwälte besteht übrigens seit Aufhebung des § 73a EO nicht mehr.