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Strafrecht

OGH: Zur Frage, ob die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung auch der Staatsanwaltschaft gegenüber die Beschwerdefrist nicht auslöst

Die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung an die Staatsanwaltschaft löst ihr gegenüber trotzdem den Lauf der Beschwerdefrist aus

01. 07. 2013
Gesetze:

§ 86 StPO, § 87 StPO, § 88 StPO


Schlagworte: Beschlüsse, Beschwerden, fehlende Rechtsmittelbelehrung, Lauf der Beschwerdefrist


GZ 11 Os 114/12t, 11.12.2012


 


OGH: Nach der allgemeinen Anordnung des § 86 Abs 1 StPO hat ein Beschluss Spruch, Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu enthalten.


 


Die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung löst zwar für den Beschuldigten die Beschwerdefrist nicht aus, wohl aber für die Staatsanwaltschaft.


 


Diese bedarf als Organ der Gerichtsbarkeit keiner besonderen Fürsorge, sodass insofern die zu weit gefasste Grundregel auf ihren (Schutz-)Zweck zu reduzieren ist.

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