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Verfahrensrecht

VwGH: Nichterfolgte Vernehmung von beantragten Zeugen

Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen

25. 06. 2013
Gesetze:

§§ 37 ff AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 46 AVG


Schlagworte: Ermittlungsverfahren, nichterfolgte Vernehmung von beantragten Zeugen


GZ 2013/18/0030, 25.04.2013


 


VwGH: Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen.

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