Ausgeschlossenheit im Berufungsverfahren nach Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklageschrift
§ 43 StPO
GZ 13 Os 118/12w, 22.11.2012
OGH: Ein Richter, der über den Einspruch gegen die Anklageschrift und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.