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Zivilrecht

OGH: Grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeit

Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten

24. 06. 2013
Gesetze:

§ 12 GBG, § 85 GBG, § 8 GBG, § 31 GBG, §§ 472 ff ABGB


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Servitut, Einverleibung


GZ 7 Ob 78/13s, 23.05.2013


 


OGH: Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also den Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten.


 


Der Verlauf des Geh- und Fahrtwegs ist im Urteil durch den Hinweis auf seine Lage im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenzen der näher bezeichneten Grundstücke und durch die Bezugnahme auf den integrierten Vermessungsplan eindeutig umschrieben.

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