Wesentlich ist, ob sich der Unfall beim Entladen des Fahrzeugs oder aber bei dessen Verwendung als ortsgebundene Kraftquelle ereignete
§ 4 KHVG, § 2 KHVG
GZ 7 Ob 83/13a, 23.05.2013
OGH: Nach § 4 Abs 1 Z 4 KHVG besteht die Möglichkeit, Ersatzansprüche aus der Verwendung des versicherten Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle oder zu ähnlichen Zwecken vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Entscheidungswesentlich ist daher, ob sich der Unfall beim Entladen des Fahrzeugs oder aber bei dessen Verwendung als ortsgebundene Kraftquelle ereignete.