Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin
§ 2 KHVG
GZ 7 Ob 83/13a, 23.05.2013
OGH: Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ in § 2 Abs 1 KHVG ist nach stRsp im weiteren Sinn als der Begriff des Betriebs iSv § 1 EKHG zu verstehen. Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht demnach bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin.