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Zivilrecht

OGH: „Verwendung eines Fahrzeugs“ iSd § 2 Abs 1 KHVG

Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin

17. 06. 2013
Gesetze:

§ 2 KHVG


Schlagworte: Versicherungsrecht, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht, Umfang des Versicherungsschutzes, Verwendung eines Fahrzeugs


GZ 7 Ob 83/13a, 23.05.2013


 


OGH: Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ in § 2 Abs 1 KHVG ist nach stRsp im weiteren Sinn als der Begriff des Betriebs iSv § 1 EKHG zu verstehen. Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht demnach bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin.

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