Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen iVm den vorgelegten Bildern hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines
§ 54 AVG, §§ 37 ff AVG, § 45 AVG
GZ 2012/02/0002, 23.04.2013
VwGH: Sind die örtlichen Verhältnisse durch die vorliegenden Zeugenaussagen iVm den vorgelegten Bildern hinreichend klargestellt, bedarf es keines Lokalaugenscheines.