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Verfahrensrecht

OGH: Verschleiertes Entgelt iSd § 292e EO

Die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären

10. 06. 2013
Gesetze:

§ 292e EO


Schlagworte: Exekutionsrecht, Exekution auf Geldforderungen, verschleiertes Entgelt


GZ 8 Ob 97/12s, 04.03.2013


 


Der Revisionsrekurs strebt die Wiederherstellung der erstgerichtlichen Entscheidung bezüglich der Anrechnung eines auf § 292e EO gestützten fiktiven Geschäftsführergehalts an.


 


OGH: Schon die amtswegige Festsetzung eines fiktiven Gehalts als solche war verfehlt, weil die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO nicht im Exekutionsverfahren, sondern in einem Drittschuldnerprozess zu klären ist.

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