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Verfahrensrecht

VwGH: Fehlen eines begründeten Berufungsantrages

Selbst das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages - ausgenommen den Fall der bewussten und rechtsmissbräuchlichen mangelhaften Gestaltung des Berufungsanbringens durch den Bw - berechtigt die Berufungsbehörde nicht zu einer sofortigen Zurückweisung

08. 05. 2013
Gesetze:

§ 63 Abs 3 AVG, § 66 AVG, § 13 Abs 3 AVG


Schlagworte: Fehlen eines begründeten Berufungsantrages, Mängelbehebungsauftrag, keine sofortige Zurückweisung


GZ 2011/07/0085, 20.09.2012


 


VwGH: Selbst das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages - ausgenommen den Fall der bewussten und rechtsmissbräuchlichen mangelhaften Gestaltung des Berufungsanbringens durch den Bw - berechtigt die Berufungsbehörde nicht zu einer sofortigen Zurückweisung. Dabei handelt es sich nämlich um einen verbesserungsfähigen Mangel, der die Behörde verhält, von Amts wegen unverzüglich dessen Behebung zu veranlassen.

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