Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ist dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde
Art 15 EuGVVO
GZ 4 Ob 172/12s, 18.10.2012
OGH: Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ist dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde