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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob die Anwendung von Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO voraussetzt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde

Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ist dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde

06. 05. 2013
Gesetze:

Art 15 EuGVVO


Schlagworte: Internationales Zivilverfahrensrecht, Zuständigkeit bei Verbrauchersachen, Fernabsatz


GZ 4 Ob 172/12s, 18.10.2012


 


OGH: Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO ist dahin auszulegen, dass er nicht verlangt, dass der Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer im Fernabsatz geschlossen wurde

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