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Strafrecht

OGH: Einbringen der Ergebnisse einer nichtigen Erkundigung in die Hauptverhandlung

Die Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage eines nicht über seine Aussagebefreiung belehrten Angehörigen des Beschuldigten begründet Nichtigkeit, auch wenn der Zeuge inzwischen verstorben ist

06. 05. 2013
Gesetze:

§ 281 StPO, § 258 StPO, § 156 StPO, § 151 StPO, § 159 StPO, § 152 StPO Schlagworte: Nichtigkeitsbeschwerde, Aussagebefreiung, nicht belehrt, Erkundigung, Vernehmung, Verlesung eines Amtsvermerks über die Aussage, verstorben


GZ 13 Os 89/12f, 18.10.2012


 


Ein Schöffengericht sprach einen Angeklagten ua des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig. Er hatte seinem Vater massive Faustschläge und Tritte versetzt, die zwei Tage später zum Tod führten.


 


Die Polizei hatte den Verletzten noch informativ befragt, allerdings ohne ihn über seine Aussagebefreiung als Angehöriger des Beschuldigten zu informieren. Den Amtsvermerk über die Aussage trug der Vorsitzende in der Hauptverhandlung gegen den Widerspruch des Verteidigers vor.


 


OGH: Hierin lag ein Nichtigkeit begründender Verfahrensfehler. Dass der Zeuge verstorben ist, rechtfertigte das Einbringen der Ergebnisse der nichtigen Erkundigung in die Hauptverhandlung entgegen der Ansicht des Erstgerichts nicht.

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