Home

Zivilrecht

OGH: Kündigung des Mietvertrags bei vereinbartem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit?

Auch bei Bestandverträgen, bei denen die Unkündbarkeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zulässig, wenn dem Bestandgeber aus gewichtigen Gründen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann

06. 05. 2013
Gesetze:

§ 1118 ABGB


Schlagworte: Bestandrecht, vereinbarter Kündigungsverzicht, Kündigung


GZ 4 Ob 124/12g, 02.08.2012


 


OGH: Den Beklagten nützt der im Mietvertrag vom 7. 5. 1991 vereinbarte Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit nichts, war doch der Vermieter dessen ungeachtet zur Kündigung des Dauerschuldverhältnisses berechtigt, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus gewichtigen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at