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Verfahrensrecht

OGH: Zur Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit

Die Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit setzt das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels voraus

08. 04. 2013
Gesetze:

§ 477 ZPO


Schlagworte: Nichtigkeit, zulässiges Rechtsmittel


GZ 6 Ob 249/12d, 31.01.2013


 


OGH: Auf den im Revisionsrekurs gerügten angeblichen Verstoß gegen die Geschäftsverteilung im Verfahren vor dem Rekursgericht kann schon deshalb nicht weiter eingegangen werden, weil die Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit das Vorliegen eines zulässigen Rechtsmittels voraussetzt.

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