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Strafrecht

OGH: Missbrauch der Amtsgewalt gem § 302 StGB

Der vom Täter in seinen Vorsatz aufgenommene Schaden muss nach den konkreten Gegebenheiten gar nicht eintreten, es kommt vielmehr nur auf die Möglichkeit der Schädigung an

01. 04. 2013
Gesetze:

§ 302 StGB


Schlagworte: Missbrauch der Amtsgewalt


GZ 17 Os 21/12k, 25.02.2013



OGH: Der vom Täter in seinen Vorsatz aufgenommene Schaden muss nach den konkreten Gegebenheiten gar nicht eintreten, es kommt vielmehr nur auf die Möglichkeit der Schädigung an.

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