Home

Zivilrecht

OGH: Wunsch des Minderjährigen auf Obsorgewechsel

Ab dem zwölften Lebensjahr ist jedenfalls von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung auszugehen

01. 04. 2013
Gesetze:

§ 176 ABGB, § 144 ABGB, § 146 ABGB


Schlagworte: Familienrecht, Obsorgewechsel, Wunsch des Minderjährigen


GZ 7 Ob 206/12p, 28.11.2012


 


OGH: Es entspricht gesicherter Judikatur, dass der ernsthafte Wunsch eines Minderjährigen, künftig auf Dauer beim anderen Elternteil zu leben, einen wichtigen Grund für einen Obsorgewechsel iSd § 176 ABGB darstellen kann. Je älter ein bereits einsichts- und urteilsfähiges Kind ist, desto eher ist seinem Wunsch nach einem Obsorgewechsel zu entsprechen. Ab dem zwölften Lebensjahr ist dabei jedenfalls von der Urteilsfähigkeit eines Kindes bezüglich einer Obsorgezuteilung auszugehen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at