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Zivilrecht

OGH: Ehepakt iSd § 1217 ABGB

Für einen Ehepakt iSd § 1217 ABGB wären Regelungen charakteristisch, die den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ändern oder modifizieren

19. 03. 2013
Gesetze:

§ 1217 ABGB


Schlagworte: Familienrecht, Eherecht, Ehepakt


GZ 1 Ob 144/12a, 15.11.2012


 


OGH: Schon im ersten Punkt der Vereinbarung hielten die Parteien ausdrücklich ihren Willen fest, den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung unverändert aufrecht zu erhalten. Für einen Ehepakt iSd § 1217 ABGB wären aber Regelungen charakteristisch, die den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ändern oder modifizieren.

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