Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kfz auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG
§ 9 EKHG
GZ 2 Ob 170/12g, 20.12.2012
OGH: Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kfz auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG. Andernfalls müsste eine solche selbst bei einem auch auf Autobahnen häufig vorkommenden Anhalten im Zuge einer Verkehrsstockung angenommen werden.