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Baurecht

VwGH: Nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisationen

Anerkannte Umweltorganisationen sollen als Parteien im Genehmigungs- und Abnahmeverfahren (ua) die Einhaltung materieller Umweltschutzvorschriften wahrnehmen können

27. 02. 2013
Gesetze:

§ 19 UVP-G 2000, § 24 UVP-G 2000


Schlagworte: Umweltverträglichkeitsprüfung, anerkannte Umweltorganisation, teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren


GZ 2009/07/0179, 18.12.2012


 


VwGH: Die bf Partei ist eine nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation. Gem § 19 Abs 1 Z 7 UVP-G 2000 haben solche Umweltorganisationen Parteistellung.


 


Nach den Materialien zur UVP-G-Novelle 2004 sollen anerkannte Umweltorganisationen in dem vorgenannten Sinn als Parteien im Genehmigungs- und Abnahmeverfahren (ua) die Einhaltung materieller Umweltschutzvorschriften wahrnehmen können, was im vorliegenden Verfahren das Recht der Berufung an die belBeh einschließt, um die Parteienrechte ausüben zu können.

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