Eine gesicherte Rsp des OGH besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete grundlegende Entscheidung vorliegt
§ 502 ZPO, § 528 ZPO, § 62 AußStrG
GZ 5 Ob 50/12g, 26.07.2012
OGH: Eine gesicherte Rsp des OGH besteht bereits dann, wenn auch nur eine, aber ausführlich begründete grundlegende Entscheidung vorliegt.