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Gerichtsbarkeit

OGH zum Urlaubsanspruch bei Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit!

Der Oberste Gerichtshof erklärte vor kurzem, dass bei Wechsel von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung, nicht verbrauchter Urlaub aus der Teilzeitphase aufzuwerten ist. Bereits konsumierter Urlaub ist im Gegenzug aufzuwerten

12. 02. 2013
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