OGH zum Urlaubsanspruch bei Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit!
Der Oberste Gerichtshof erklärte vor kurzem, dass bei Wechsel von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung, nicht verbrauchter Urlaub aus der Teilzeitphase aufzuwerten ist. Bereits konsumierter Urlaub ist im Gegenzug aufzuwerten