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Arbeitsrecht

VwGH: Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG als Diskriminierung?

Eine ungerechtfertigte Ermahnung oder ein ungerechtfertigtes Begründungselement innerhalb einer Ermahnung kann eine Diskriminierung auf Grund einer Behinderung oder des Alters indizieren

06. 02. 2013
Gesetze:

§ 109 BDG, § 13 B-GlBG, § 7a BEinstG, § 7b BEinstG


Schlagworte: Beamtendienstrecht, Ermahnung, Gleichbehandlungsrecht, Diskriminierung


GZ 2010/12/0198, 10.10.2012


 


VwGH: Ungeachtet ihres fehlenden Bescheidcharakters und losgelöst von der Frage der Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über ihre Berechtigung kann eine ungerechtfertigte Ermahnung oder ein ungerechtfertigtes Begründungselement innerhalb einer Ermahnung eine Diskriminierung auf Grund einer Behinderung oder des Alters indizieren.

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