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Arbeitsrecht

VwGH: § 7b Abs 5 BEinstG – Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und Diskriminierung von Angehörigen

Der Behinderte selbst hat keine Zahlungsansprüche aus einer Diskriminierung seiner Angehörigen

30. 01. 2013
Gesetze: § 7b BEinstG, § 7a BEinstG
Schlagworte: Behinderteneinstellungsrecht, Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt, Diskriminierungsverbot, Diskriminierung von Angehörigen, kein Zahlungsanspruch des Behinderten

GZ 2010/12/0198, 10.10.2012

Der Bf beruft sich auf eine diskriminierende Beeinträchtigung der Urlaubsfreude von Angehörigen bzw auf deren Belästigung.

VwGH: Zwar liegt gem § 7b Abs 5 BEinstG eine Diskriminierung auch vor, wenn eine Person auf Grund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Behinderung diskriminiert wird. Daraus ist aber keinesfalls abzuleiten, dass der Behinderte selbst Zahlungsansprüche aus einer Diskriminierung seiner Angehörigen ableiten könnte.

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