Home

Verfahrensrecht

OGH: Einheitliche Streitpartei iSd § 14 ZPO

Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss

28. 01. 2013
Gesetze: § 14 ZPO
Schlagworte: Einheitliche Streitpartei

GZ 8 ObA 82/11h, 26.07.2012

OGH: Von einer einheitlichen Streitpartei, die nur gemeinsam klagen oder geklagt werden kann, ist dann auszugehen, wenn die Gemeinschaftlichkeit der rechtserzeugenden Tatsachen zwangsläufig zu einer Einheitlichkeit der Entscheidung führen muss.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at