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Verkehrsrecht

VwGH: Schneeräumpflicht gem § 93 StVO – Übertragung der Verpflichtung auf Dritten (gem § 93 Abs 5 StVO)

§ 93 Abs 5 StVO stellt für den Bereich der StVO eine Ergänzung des § 9 VStG dar mit dem Ergebnis, dass der die Verpflichtung Übernehmende verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich wird

22. 01. 2013
Gesetze: § 93 StVO
Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Pflichten der Anrainer, Schneeräumpflicht, Übertragung der Verpflichtung auf Dritten

GZ 2012/02/0216, 14.12.2012

VwGH: Gem § 93 Abs 5 Satz 2 StVO tritt dann, wenn durch ein Rechtsgeschäft eine Verpflichtung nach Abs 1 bis 3 (im Wesentlichen Schneeräumpflicht von Gehsteigen) übertragen wurde, der durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete an die Stelle des Eigentümers.

§ 93 Abs 1 StVO ist eine Schutzvorschrift iSd § 1311 ABGB, dessen Übertretung ein verwaltungsstrafrechtliches Ungehorsamsdelikt darstellt. Abs 5 leg cit stellt für den Bereich der StVO eine Ergänzung des § 9 VStG dar mit dem Ergebnis, dass der die Verpflichtung Übernehmende verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich wird.

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