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Zivilrecht

OGH: Superädifikat und Beendigung / Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses

Das Eigentum am Superädifikat bleibt von der Beendigung oder dem Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses an sich unberührt; das Bauwerk steht auch weiterhin im Eigentum seines bisherigen Eigentümers, der es allerdings auf Verlangen des Grundeigentümers beseitigen muss, sofern er es nicht aufgrund einer besonderen Abrede auf den Grundeigentümer zu übertragen hat

21. 01. 2013
Gesetze: § 435 ABGB, § 297 ABGB
Schlagworte: Superädifikat, Beendigung / Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses

GZ 8 Ob 97/11i, 26.07.2012

OGH: Die Beurteilung, dass das Eigentum am Superädifikat auch nach Beendigung oder Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses an sich unberührt bleibt, der bisherige Eigentümer es allerdings auf Verlangen des Grundeigentümers beseitigen muss, sofern er es nicht aufgrund einer besonderen Abrede auf den Grundeigentümer zu übertragen hat, steht mit der höchstgerichtlichen Rsp im Einklang. Zu beachten ist, dass die Räumung des Grundstücks nach Ablauf der Bestandsdauer schon im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich vereinbart war und die Beklagten daher von Anfang an mit dem tatsächlichen Eintreten dieser Konsequenz rechnen mussten. Der Kläger hat auch bereits während des laufenden Bestandverhältnisses angekündigt, die Räumung zu verlangen.

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