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Zivilrecht

OGH: Rechte und Pflichten des Sachwalters – Förderung des Wohls des Pflegebefohlenen iSd § 275 ABGB

Aus einer einmaligen, allenfalls unverschuldeten Nichtbefolgung einer Ladung allein kann ohne Darlegung der näheren Umstände nicht darauf geschlossen werden, der bisherige Sachwalter vernachlässige das Wohl des Betroffenen, sodass er für die Ausübung der Sachwalterschaft ungeeignet sei

21. 01. 2013
Gesetze: §§ 268 ff ABGB, § 275 ABGB
Schlagworte: Sachwalterschaft, behinderte Person, Rechte und Pflichten des Sachwalters, Förderung des Wohls des Pflegebefohlenen, Nichtbefolgung einer Ladung

GZ 7 Ob 98/12f, 28.06.2012

OGH: Aus einer einmaligen, allenfalls unverschuldeten Nichtbefolgung einer Ladung allein kann - im Gegensatz zur Rechtsmeinung der Vorinstanzen - ohne Darlegung der näheren Umstände nicht darauf geschlossen werden, die bisherige Sachwalterin vernachlässige das Wohl der Betroffenen, sodass sie für die Ausübung der Sachwalterschaft ungeeignet sei. Falls sich herausstellen sollte, dass keine Gefährdung des Wohls der Betroffenen durch Dr. S vorliegt oder zu befürchten ist, bestünde kein Grund für eine Umbestellung oder für die Bestellung einer anderen Person als einstweiligen Sachwalter und Verfahrenssachwalter.

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