§ 25 Abs 3 GSpG erfasst die elektronische Lotterie (Glücksspiel im Internet) nicht und ist auch nicht analog darauf anzuwenden
GZ 6 Ob 61/12g, 19.12.2012
OGH: Die Ausführungen des Berufungsgerichts sind zutreffend, dass § 25 Abs 3 GSpG die elektronische Lotterie (Glücksspiel im Internet) nicht erfasst und auch nicht analog darauf anzuwenden ist.