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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG (iZm ausländischem Lehrabschluss)

Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen

07. 01. 2013
Gesetze: § 255 ASVG, § 27a BAG
Schlagworte: Invalidität, Berufsschutz, erlernter Beruf, ausländischer Lehrabschluss

GZ 10 ObS 37/12g, 05.06.2012

OGH: Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen. Da unbestritten ist, dass ein Lehrberuf „Eisenbieger“ in Österreich nicht existiert (siehe on-line Berufslexikon des AMS, Stichwort „Eisenbiegerin/Eisenbieger“), stellt sich die Frage einer Gleichstellung eines etwaigen ausländischen Lehrabschlusses gem § 27a BAG nicht.

Ein Berufsschutz kommt daher nur über die Anlernqualifikation des § 255 Abs 2 ASVG in Betracht.

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