Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen
GZ 10 ObS 37/12g, 05.06.2012
OGH: Grundsätzlich können nur österreichische Lehrabschlüsse die Voraussetzung des § 255 Abs 1 ASVG erfüllen. Da unbestritten ist, dass ein Lehrberuf „Eisenbieger“ in Österreich nicht existiert (siehe on-line Berufslexikon des AMS, Stichwort „Eisenbiegerin/Eisenbieger“), stellt sich die Frage einer Gleichstellung eines etwaigen ausländischen Lehrabschlusses gem § 27a BAG nicht.
Ein Berufsschutz kommt daher nur über die Anlernqualifikation des § 255 Abs 2 ASVG in Betracht.