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Verfahrensrecht

OGH: Oppositionsklage oder negative Feststellungsklage?

Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig

24. 12. 2012
Gesetze: § 35 EO, § 228 ZPO
Schlagworte: Exekutionsrecht, Oppositionsklage, negative Feststellungsklage

GZ 2 Ob 219/11m, 20.09.2012

OGH: Die höchstgerichtliche Rsp geht davon aus, dass mit der Oppositionsklage alles erreicht wird, was auch mit einer negativen Feststellungsklage erreichbar ist. Sobald ein Exekutionsverfahren anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig.

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