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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Entlassungserklärung

Die Entlassungserklärung muss eindeutig und bestimmt erfolgen

24. 12. 2012
Gesetze: § 1162 ABGB, § 27 AngG, § 82 GewO, § 32 VBG
Schlagworte: Entlassung

GZ 8 ObA 52/12y, 24.10.2012

OGH: Eine aus wichtigem Grund erfolgende Auflösungserklärung muss eindeutig erkennen lassen, dass das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst wird. Die Entlassungserklärung muss also eindeutig und bestimmt erfolgen. Es genügt etwa nicht, dass der Dienstgeber den Dienstnehmer vom Dienst bloß vorläufig enthebt und das Entgelt weiterhin ausbezahlt.

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