Im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen nach stRsp verstärkte Treuepflichten, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen kann
GZ 6 Ob 36/12f, 19.04.2012
OGH: Nach stRsp kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich oder stillschweigend begründet werden. Im Rahmen einer derartigen Gesellschaft bestehen nach stRsp verstärkte Treuepflichten, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen kann.