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Zivilrecht

OGH: Verletzung eines Schutzgesetzes und Beweislast

Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht

24. 12. 2012
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB, § 1311 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Verletzung eines Schutzgesetzes, Beweislast

GZ 1 Ob 172/12v, 11.10.2012

OGH: Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB sind abstrakte Gefährdungsverbote, die der Verletzung von Rechtsgütern des durch sie geschützten Personenkreises vorbeugen sollen. Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht. Insoweit besteht auch keine Umkehr der Beweislast.

Somit muss nicht mehr untersucht werden, ob der dem Gutachten des Sachverständigen angeschlossenen Verarbeitungsanleitung des Herstellers ein Schutzgesetzcharakter zukommt.

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