Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht
GZ 1 Ob 172/12v, 11.10.2012
OGH: Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB sind abstrakte Gefährdungsverbote, die der Verletzung von Rechtsgütern des durch sie geschützten Personenkreises vorbeugen sollen. Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht. Insoweit besteht auch keine Umkehr der Beweislast.
Somit muss nicht mehr untersucht werden, ob der dem Gutachten des Sachverständigen angeschlossenen Verarbeitungsanleitung des Herstellers ein Schutzgesetzcharakter zukommt.