Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums UPC auf Unterlassung geklagt, da in einem Fernsehspot der unrichtige Eindruck erweckt wurde, einen Tarif zu einem fixen Entgelt anzubieten, obwohl weitere fixe wiederkehrende Entgelte wie zB ein jährliches Internet-Service-Entgelt von EUR 15,-- verlangt wurden. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, das OLG Wien leistete der Berufung von UPC keine Folge und bestätigte das Urteil des Erstgerichtes
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