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Gerichtsbarkeit

OLG Wien untersagt Billa Kinderwerbung

Billa hat es zu unterlassen, auf Ihrer speziell für Kinder eingerichteten Seite www.billa4kids.at sowie durch Werbung in ihren Filialen unmündige Minderjährige, insbesondere Volksschulkinder zum Kauf ihrer Waren aufzufordern oder dazu, ihre Eltern oder andere Erwachsene zu Wareneinkäufen bei der Beklagten zu überreden

12. 12. 2012
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