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Gerichtsbarkeit

HG Wien: Keine Änderungsmitteilungen nach § 25 TKG in Werbeschreiben

Mitteilungen zu AGB Änderungen dürfen nach § 25 TKG nicht in Werbeschreiben versteckt werden, die Information zur Änderung muss offenkundig sein, um das Risiko des Übersehens zu vermeiden

03. 12. 2012
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