Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht
GZ 6 Ob 157/12z, 15.10.2012
OGH: Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht.