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Gerichtsbarkeit

Unfall: Anmeldung unterlassen, trotzdem privilegiert

Auch wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter als Selbstständigen tarnen, genießen sie laut einem Urteil das Dienstgeberhaftungsprivileg. Der Chef haftet somit nicht für Arbeitsunfälle, die aus Fahrlässigkeit passieren

26. 11. 2012
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