Schädigern in diesem Alter wird gem §§ 153, 1310 erster Fall ABGB üblicherweise ein (Mit-)Verschulden zugemessen
GZ 2 Ob 168/12p, 20.09.2012
OGH: Wenngleich der Erstbeklagte im Unfallszeitpunkt erst 13 Jahre alt war, wird Schädigern in diesem Alter gem §§ 153, 1310 erster Fall ABGB üblicherweise ein (Mit-)Verschulden zugemessen.