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VwGH: Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung

Die Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung ist erst dann gerechtfertigt, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behauptete Beeinträchtigung im Verfahren hervorgekommen ist

21. 11. 2012
Gesetze: § 12 WRG, § 37 AVG, § 45 Abs 2 AVG
Schlagworte: Wasserrecht, Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung

GZ 2011/07/0125, 26.07.2012

VwGH: Der VwGH hat wiederholt ausgesprochen, dass die Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung erst dann gerechtfertigt ist, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behauptete Beeinträchtigung im Verfahren hervorgekommen ist.

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