Die Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung ist erst dann gerechtfertigt, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behauptete Beeinträchtigung im Verfahren hervorgekommen ist
GZ 2011/07/0125, 26.07.2012
VwGH: Der VwGH hat wiederholt ausgesprochen, dass die Abweisung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung erst dann gerechtfertigt ist, wenn mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit die von einer Partei in ihren Einwendungen behauptete Beeinträchtigung im Verfahren hervorgekommen ist.