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Verfahrensrecht

OGH: Das mangelhafte Rechtsmittel ist ohne Gewährung einer Frist gemäß § 85 Abs 2 ZPO zurückzuweisen, wenn der Rechtsmittelwerber trotz wiederholt erteilter Rechtsbelehrung die Formvorschrift absichtlich verletzt

20. 05. 2011
Gesetze: ZPO
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Rechtsmissbrauch

In seinem Beschluss vom 12.09.2006 zur GZ 1 Ob 176/06y hat sich der OGH mit der Verletzung prozessualer Formvorschriften befasst:
OGH: Nach stRsp ist das mangelhafte Rechtsmittel ohne Gewährung einer Frist gemäß § 85 Abs 2 ZPO zurückzuweisen, wenn der Rechtsmittelwerber trotz wiederholt erteilter Rechtsbelehrung die Formvorschrift absichtlich verletzt.

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