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Verfahrensrecht

OGH: Kostenersatz gem § 78 AußStrG im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters?

Ein Kostenzuspruch kommt im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters grundsätzlich nicht in Betracht, da dieses Verfahren nicht für die Durchsetzung oder Abwehr widerstreitender Parteiinteressen konzipiert ist

19. 11. 2012
Gesetze: § 78 AußStrG, §§ 268 ff ABGB
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Kostenersatz, Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters

GZ 9 Ob 68/11g, 08.10.2012

OGH: Ein Kostenzuspruch kommt im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters grundsätzlich nicht in Betracht, weil dieses Verfahren nicht für die Durchsetzung oder Abwehr widerstreitender Parteiinteressen konzipiert ist. Damit fehlt es aber an der in § 78 AußStrG vorgesehenen kontradiktorischen Verfahrenssituation für eine Kostenersatzpflicht in diesem Verfahren. In Fällen wie dem vorliegenden hat dies in gleicher Weise für die Frage der Bestellung eines Kollisionskurators zu gelten.

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