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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Monatsentgelt iSd § 8a VBG

Unter dem Begriff des Monatsentgelts (Bezugs) gem § 8a VBG ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen, sondern wird vielmehr ein Hauptbezug samt bestimmten, im Gesetz genannten Zulagen den übrigen Entlohnungen und Nebengebühren zur Seite gestellt

19. 11. 2012
Gesetze: § 8a VBG
Schlagworte: Vertragsbedienstetenrecht, Bezüge, Monatsentgelt

GZ 8 ObA 16/12d, 13.09.2012

OGH: Nach stRsp ist unter dem Begriff des Monatsentgelts (Bezugs) gem § 8a VBG nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen, sondern wird vielmehr ein Hauptbezug samt bestimmten, im Gesetz genannten Zulagen den übrigen Entlohnungen und Nebengebühren zur Seite gestellt.

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