Besonders bei kleinen Kindern bringt eine lange Unterbrechung des Kontakts zum nicht betreuenden Elternteil die Gefahr der Entfremdung mit sich
GZ 2 Ob 184/12s, 11.10.2012
OGH: Ersatzbesuchstage sind nach der Rsp ausnahmsweise und aus konkreten Anlässen (insbesondere bei Entfall aus nicht in der Person des Besuchsberechtigten gelegenen Gründen) zu gewähren, wenn es durch zu lange Intervalle zwischen der tatsächlichen Ausübung des Besuchsrechts zu einer Entfremdung zwischen dem in Betracht kommenden Elternteil und dem Kind käme.
Die Vorinstanzen haben dem Vater angesichts des Entfalls der Besuchskontakte zwischen 5. 11. und 15. 12. 2011 und einzelner Termine bis Februar 2012 (insgesamt 9 Termine) vertretbar entsprechende Ersatzzeiten eingeräumt, zumal besonders bei kleinen Kindern - der Minderjährige war damals drei Jahre alt - eine derart lange Unterbrechung des Kontakts zum nicht betreuenden Elternteil die Gefahr der Entfremdung mit sich bringt.