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Zivilrecht

OGH: Pistenbetreiberhaftung – analoge Anwendung des EKHG beim Betrieb des Pistengeräts?

Bei einem Abschleppvorgang abseits des Pistenbetriebs, der zu einem Unfall einer der am Abschleppvorgang beteiligten Personen führt, kommt eine analoge Anwendung des EKHG jedenfalls nicht in Betracht

19. 11. 2012
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB, EKHG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, EKHG, Pistenbetreiberhaftung, Betrieb des Pistengeräts, nach Betriebsschluss

GZ 2 Ob 119/12g, 11.10.2012

OGH: Eine analoge Anwendung des EKHG kommt beim Betrieb des Pistengeräts jedenfalls außerhalb der Betriebszeiten der Lifte bzw außerhalb des Pistenbetriebs nicht in Betracht. Die Bestimmungen des Salzburger Motorschlittengesetzes sind für die Lösung der hier relevanten Rechtsfragen nicht einschlägig.

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