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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage der Verlängerung des Kündigungsentschädigungszeitraums durch eine weitere Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin nach Erklärung des vorzeitigen Austritts während des Karenzurlaubs

Durch eine weitere Schwangerschaft einer nach § 25 IO begünstigt ausgetretenen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bestanden hat, wird der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung nicht verlängert

12. 11. 2012
Gesetze: § 1162b ABGB, § 29 AngG, § 25 IO, § 10 MSchG, § 15 MSchG
Schlagworte: Kündigungsentschädigung, weitere Schwangerschaft, vorzeitiger Austritt

GZ 8 ObS 4/12i, 26.07.2012

OGH: Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen. Eine Ausnahme besteht zur sachgerechten Begrenzung der fiktiv berechneten Ansprüche nur für nachträgliche Ereignisse, aus denen sich eine schon frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der fiktiven Kündigungsfrist ergibt. Durch eine weitere Schwangerschaft einer nach § 25 KO (IO) begünstigt ausgetretenen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bestanden hat, wird der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung nicht verlängert.

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