Home

Verfahrensrecht

VwGH: Nochmalige Entscheidung in derselben Sache trotz rechtskräftigem Bescheid

Der Bescheid ist zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam; der später erlassene Bescheid beseitigt dabei den früher erlassenen

31. 10. 2012
Gesetze: § 56 AVG
Schlagworte: Bescheid, rechtskräftig, selbe Sache, neuerlicher Bescheid

GZ 2012/08/0022, 23.05.2012

VwGH: Setzt sich die Behörde über die materielle Rechtskraft eines Bescheides hinweg und erlässt sie trotz Unwiederholbarkeit in derselben Sache nochmals eine Entscheidung, ohne dazu ermächtigt zu sein, ist der Bescheid zwar rechtswidrig, aber gleichwohl gültig und wirksam. Ein derartiger Bescheid erwächst seinerseits in Rechtskraft. Der später erlassene Bescheid beseitigt dabei den früher erlassenen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at