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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Amtsbeschwerde

Im Fall einer Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung subjektiver Rechte, weshalb bei solchen Beschwerden das Erfordernis des Beschwerdepunktes (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) nicht gegeben ist

10. 10. 2012
Gesetze: Art 131 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Amtsbeschwerde

GZ 2009/15/0217, 28.06.2012

VwGH: Im Fall einer Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung subjektiver Rechte, weshalb bei solchen Beschwerden das Erfordernis des Beschwerdepunktes (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) nicht gegeben ist. Die Grenzen des Rechtsstreites werden bei Amtsbeschwerden durch die Anfechtungserklärung des Bf gezogen.

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