Laut zwei aktuellen Urteilen steht Reisenden auch dann eine Ausgleichszahlung zu, wenn die Fluggesellschaft Reisende wegen eines Streiks umbucht bzw. für den Fall, dass eine Airline einen Anschlussflug annulliert, weil der Zubringerflug Verspätung hat, die Fluggäste aber dennoch rechtzeitig am Gate des Anschlussfluges sind
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