Home

Verfahrensrecht

OGH: Nova reperta-Wiederaufnahmeklage gem § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Im auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gegründeten Wiederaufnahmeverfahren ist zu prüfen, inwieweit es sich um neue Beweise handelt, die unter Zugrundelegung der im Vorprozess vertretenen Rechtsansicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führen könnten

08. 10. 2012
Gesetze: § 530 ZPO
Schlagworte: Wiederaufnahmeklage, nova reperta

GZ 6 Ob 112/12g, 13.09.2012

OGH: Nach stRsp des OGH ist im auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gegründeten Wiederaufnahmeverfahren zu prüfen, inwieweit es sich um neue Beweise handelt, die unter Zugrundelegung der im Vorprozess vertretenen Rechtsansicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führen könnten.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at